Meldungen an die Kammer
Neue Mitglieder und Änderungsanzeigen
Neue Mitglieder bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:
- Tierärztekammermeldebogen
- Tätigkeitsbogen
- Datenschutzrechtliche Einwilligung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Zeugnis über den Hochschulabschluss (Staatsexamen) in beglaubigter Abschrift
- Approbationsurkunde in beglaubigter Abschrift
- sonstige Unterlagen in beglaubigter Abschrift (Fachtierarztnachweis, Promotionsurkunde etc.)
Die Unterlagen finden Sie hier:
- Meldebogen
- Tätigkeitsbogen
- Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a EU-DSGVO zur Veröffentlichung von Geburtstags- und Sterbedaten
- Merkblatt für neue Mitglieder
- SEPA-Lastschriftmandat für Kammerbeitrag und Gebühren
- Abmeldung bei Ausscheiden aus der Kammer und Kammerwechsel
Tierarztausweis
für Ausbildungspraxen:
Änderungsanzeigen
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 in der aktuellen Fassung sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
