Kammerbeitrag
Auszug aus der Beitragsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
vom 15. Oktober 2008 (DTBl. 2009, S. 122)
zuletzt geändert durch die Fünfte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 06. November 2024 (DTBl. 2025, S. 261).
§ 3 Beitragshöhe
(1) Der Beitrag für niedergelassene Kammerangehörige und Geschäftsführer beträgt 390,00 Euro (Beitragsgruppe I).
(2) Der Beitrag für angestellt sowie beamtet tierärztlich tätige Kammerangehörige beträgt 370,00 Euro (Beitragsgruppe II).
(3) Der Beitrag für abhängig tierärztlich tätige Kammerangehörige mit geringfügigem Beschäftigungsverhältnis nach SGB IV beträgt 120,00 Euro (Beitragsgruppe III). Nachweis erforderlich.
(4) Für Kammerangehörige, die an andere Tierärztekammern den vollen Beitrag zahlen, beträgt der Beitrag 100,00 Euro (Beitragsgruppe IV).
(5) Für alle anderen Kammerangehörigen, sofern nicht beitragsfrei, beträgt der Beitrag 70,00 Euro (Beitragsgruppe V).
§ 4 Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind Kammerangehörige:
- ab Vollendung des 75. Lebensjahres, sofern nicht mehr tierärztlich tätig
- mit Bezug von Grundsicherungsleistungen nach SGB II
Zahlungsmodalitäten
Erteilen Sie eine Einzugsermächtigung oder überweisen Sie auf:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.G.
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: Kammerbeitrag*Jahr*Name
