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Tierärztekammer Sachsen-Anhalt

Fort- und Weiterbildung

Fortbildung / Veranstaltungen

ANMELDUNG für eine Fortbildungsveranstaltung

Liste anerkannter Weiterbildungsstätten (Stand: 22.04.2026)

Anzeige der Weiterbildung

Der Beginn einer Weiterbildung zur/zum Fachtierarzt/in oder der Erwerb einer Zusatzbezeichnung muss vor Aufnahme der Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte bei der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt angezeigt/beantragt werden.

Bearbeitungstermine für genehmigungspflichtige Weiterbildungsanzeigen und Anträge

Anzeigen und Anträge, die bis 30.06. eines Jahres vollständig und mit allen Nachweisen in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer eingehen, werden im zweiten Halbjahr des gleichen Jahres bearbeitet.

Anzeigen und Anträge, die bis 31.12. eines Jahres eingehen, werden in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres bearbeitet.

Die Prüfung der genehmigungspflichtigen Anträge und Anzeigen erfolgt jeweils in der Frühjahrssitzung bzw. in der Herbstsitzung des Weiterbildungsausschusses, die Fachgespräche finden anschließend statt.

Formulare

Fort- und Weiterbildung | Tierärztekammer Sachsen-Anhalt