Fort- und Weiterbildung
Fortbildung / Veranstaltungen
ANMELDUNG für eine Fortbildungsveranstaltung
Liste anerkannter Weiterbildungsstätten (Stand: 22.04.2026)
Anzeige der Weiterbildung
Der Beginn einer Weiterbildung zur/zum Fachtierarzt/in oder der Erwerb einer Zusatzbezeichnung muss vor Aufnahme der Tätigkeit an der Weiterbildungsstätte bei der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt angezeigt/beantragt werden.
Bearbeitungstermine für genehmigungspflichtige Weiterbildungsanzeigen und Anträge
Anzeigen und Anträge, die bis 30.06. eines Jahres vollständig und mit allen Nachweisen in der Geschäftsstelle der Tierärztekammer eingehen, werden im zweiten Halbjahr des gleichen Jahres bearbeitet.
Anzeigen und Anträge, die bis 31.12. eines Jahres eingehen, werden in der ersten Jahreshälfte des Folgejahres bearbeitet.
Die Prüfung der genehmigungspflichtigen Anträge und Anzeigen erfolgt jeweils in der Frühjahrssitzung bzw. in der Herbstsitzung des Weiterbildungsausschusses, die Fachgespräche finden anschließend statt.
Formulare
- Anzeige der Weiterbildung
- Antrag Weiterbildung in externer Mentorenschaft
- Vereinbarung zur Weiterbildung
- Antrag Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsermächtigung
- Antrag auf Zulassung zur Prüfung für FTA und ZB
- Antrag auf Anerkennung FTA für öffentliches Veterinärwesen
- Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifikates
