• Rechtsgrundlagen TFA

    Vergütung

    Gem. § 17 Abs. 1 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren.

    Für Tiermedizinische Fachangestellte wurde zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe e.V. und dem Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. ein Gehaltstarifvertrag vereinbart, der zum 1. Juni 2025 in Kraft trat. Der Tarifvertrag gilt auch für Auszubildende.

    Es ist mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zu zahlen,

    • wenn die Ausbildenden Mitglied im Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. und die Auszubildenden zugleich Mitglied im Verband medizinischer Fachberufe e.V. sind

    oder

    • der Berufsausbildungsvertrag auf den Tarifvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung wirksam Bezug nimmt.

    Der Gehaltstarifvertrag sieht folgende Vergütung vor: 

    1. Ausbildungsjahr    900,00 €,
    2. Ausbildungsjahr 1.000,00 €,
    3. Ausbildungsjahr 1.100,00 €. 

    Ist der Ausbildende nicht an den Tarifvertrag gebunden, gelten § 17 Abs. 2 und Abs. 4 BBiG. Demnach beträgt die Mindestausbildungsvergütung:

    1. Ausbildungsjahr    720,00 €,
    2. Ausbildungsjahr    805,00 €,
    3. Ausbildungsjahr    921,00 €. 

    Wird die Vergütung einzelvertraglich unter der Angemessenheitsgrenze vereinbart, so berührt das grundsätzlich nicht den rechtlichen Bestand des Berufsausbildungsvertrages. Dieser Vertrag kann jedoch nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBiG nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.

    Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten
    Aufgrund verschiedener Anfragen wird darauf verwiesen, dass die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt über keine Liste von Tierärztinnen und Tierärzten verfügt, die zum nächsten Ausbildungsjahr neu ausbilden wollen. Es wird geraten, sich mit den Tierärztinnen/Tierärzten in der näheren Umgebung bzw. in der Region, in der eine Ausbildung gewünscht wird, zunächst telefonisch in Verbindung zu setzen und die Ausbildungsbereitschaft zu erfragen.
    Es ist unbedingt ratsam, bereits im Vorfeld ein Praktikum in einer Tierarztpraxis zu absolvieren, da es sich um eine sehr spezielle Ausbildung handelt.
    Nähere Informationen erhalten Sie über die Geschäftsstelle.

    Rechtsgrundlagen:

    Verordnung über die Ausbildung vom 22.08.2005

    Berufsbildungsgesetz

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Richtlinie zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt vom 08.06.2022

    Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt vom 28.08.2008 

  • Prüfungen

    Prüfungstermine 2026

    Die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt für die Prüfungen (Zwischenprüfung und Abschlussprüfung) im Ausbildungsberuf „Tiermedizinische/r Fachangestellte/r“ an folgenden Terminen durch:

    Schriftliche Zwischenprüfung (für das 2. Ausbildungsjahr)

    • 02.02.2026, 10:00 -12:00 Uhr in der Berufsschule Magdeburg

    Schriftliche Abschlussprüfung

    • 27./ 28.04.2026, 08:00 Uhr in der Berufsschule Magdeburg

    Praktische Abschlussprüfung

    • 12.06.2026 und 19./20.06.2026 in der Kleintierpraxis Dr. Angelika Todte, Köthen     

    Anmeldung zur Abschlussprüfung 2026:    bis spätestens 20. 03. 2026 (Posteingang Kammergeschäftsstelle)

    Die Anmeldung zur Abschlussprüfung hat mit vollständigen Unterlagen gemäß § 10 der Prüfungsordnung bis spätestens 20.03.2026 (Posteingang Kammergeschäftsstelle) in der Tierärztekammer zu erfolgen.

    Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt nachstehend.

    Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet gemäß § 46 Abs. 1 BBiG der Prüfungsausschuss.

    Anmeldeformulare

    Merkblätter

     

    Gleichstellungsbestimmung
    Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Veröffentlichung gelten jeweils für alle Geschlechter.

  • Ausbildung - Unterlagen und Termine

    Termine für das Schuljahr 2025/2026

    Hier finden Sie die TERMINÜBERSICHT für das aktuelle Schuljahr.

    Aktuelles zur AUSBILDUNG 2027

     

    Für eine Ausbildung mit Beginn 2027 bitten wir  um Rücksendung folgender Unterlagen im Original :

    1.  Erklärung des Ausbilders zur Eignung

    2.  Ausbildungsvertrag 2026  – bitte 2-fach im Original an die Kammer senden

    3.   Anmeldung zum Schulbesuch - bitte an die Kammer senden

    4.  Erstuntersuchung bei minderjährigen Auszubildenden

    Aufgrund der Anpassung des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) zum 01.06.2025 kann folgender Änderungsvertrag zur Anpassung der Ausbildungsvergütung geschlossen werden:    Änderungsvertrag zum Berufsausbildungsvertrag

     

    Weitere Unterlagen und Informationen  zum Download finden Sie hier:

     

     weitere Infos zur Ausbildung:

    Nach Eingang der Unterlagen in der Geschäftsstelle werden diese geprüft. Der Ausbildungsvertrag wird in das Ausbildungsverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann vom jeweiligen Ausbildungsvertrag beide Originalexemplare gesiegelt zurück.

    Der  Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) ist auszudrucken . Er ist vom Auszubildenden zu führen und vom Ausbilder zu kontrollieren und  abzuzeichnen.                                                                       

    Bei Erstausbildung wird eine Überprüfung der Praxis ( nach telefonischer Absprache ) durch einen vom Vorstand beauftragten Vertreter (Ausbildungsberater) durchgeführt, um die Eignung der Ausbildungsstätte festzustellen.

    Sollten über das beiliegende Informationsmaterial hinaus noch Fragen auftreten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

     

     
     
  • Berufsbildungsausschuss

    Berufsbildungsausschuss – Tiermedizinische Fachangestellte -

    9. Berufungsperiode 01.09.2024 – 31.08.2028

     

    - Arbeitgeber-Vertreter -

    TÄ Martina Tetz, Osternienburger Land

    Dr. André Freitag, Hettstedt

    Dr. Gerhard Woitow, Halle (Saale)

    TÄ Anke Böckmann, Bernburg

     

    - Arbeitnehmer-Vertreter -

    Katrin Skrilo, Magdeburg

    Jutta Hartmann, Nidderau

    Ingrid Gerlach, Fitzlar

    Silke Schudere, Dietzenbach

     

    - Lehrer-Vertreter -

    Thomas Klausner, Magdeburg

    Dr. Katharina Gratzke, Gommern

    Sonja Dietrich, Magdeburg

      

  • Berufsschule

    Berufsbildende Schule IV "Dr. Otto Schlein" für Gesundheits–, Sozial– und Laborberufe

    Alt Westerhüsen 51-52
    39122 Magdeburg
     

Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)

Telefon:(0345) 57 54 12-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Geschäftsstelle

Telefon:(0345) 57 54 12-0
Telefax:(0345) 57 54 12-20

Anfahrt


Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße


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