Verkürzung der Ausbildung für Tiermedizinische Fachangestellte
Verkürzung der TFA-Ausbildung
Nach der Richtlinie zur Ausbildung von Tiermedizinischen Fachangestellten der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt kann auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
Dies ist dann der Fall, wenn der Auszubildende eine allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen kann.
Der Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit ist bis zum 30.11. des ersten Ausbildungsjahres zu stellen.
Die Tierärztekammer als zuständige Stelle entscheidet darüber. Bitte fügen Sie dem Antrag geeignete Nachweise bei, z.B. das Abiturzeugnis, Abschlusszeugnis der Berufsausbildung usw.
