Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.05.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 14.03.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 02.03.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 15.02.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 15.02.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 25.11.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.11.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 11.10.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 28.09.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 30.08.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 01.06.2021 lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 25.05.2021, lesen Sie bitte >>> hie
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 10.05.2021, lesen Sie bitte >>> hier.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Ausschuss für Tierarzneimittel- und Futtermittelrecht möchte Sie darauf hinweisen, dass am 28.Januar 2022 in der Europäischen Union ein neues Tierarzneimittelrecht in Kraft tritt. Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel ( http://data.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj) ist dann im Unterschied zur aktuellen Tierarzneimittel-Richtlinie 2001/82/EG unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten erlassen nur noch ergänzende Bestimmungen, beispielsweise über die national zuständigen Behörden und Strafbestimmungen. Dazu liegt seit kurzem ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Gesundheitswesen über ein Tierarzneimittelgesetz vor. Die Bundestierärztekammer und die tierärztlichen Verbände sind dazu in Diskussion mit dem BMEL. Bitte beachten Sie dazu das Gasteditorial von Dr. Ilka Emmerich im Märzheft des Deutschen Tierärzteblattes 2021.
Die EU-VO 2019/6 umfasst auch die immunologischen Tierarzneimittel. Nach derzeitigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass die nationalen Regelungen zu den immunologischen Tierarzneimitteln weiterhin im Tiergesundheitsgesetz verbleiben sollen. Bereits am 21. April 2021 soll der Tiergesundheitsrechtsakt der EU (Verordnung (EU) 2016/429 vom 9. März 2016, http://data.europa.eu/eli/reg/2016/429/oj ) in Kraft treten. Von einer Änderung des Tiergesundheitsgesetzes ist uns derzeit noch nichts bekannt.
Durch diese beiden Verordnungen der Europäischen Union ändern sich für die tierärztliche Tätigkeit wichtige Rechtsvorschriften. Wir bitten Sie, sich über diese Vorschriften zu informieren und sich an Diskussionen über die im nationalen Rechtsrahmen möglichen Änderungen zu beteiligen. Der Ausschuss wird Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten und steht als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Sobald entsprechende nationale Regelungen verabschiedet sind, werden wir uns um die Organisation von Fortbildungen kümmern.
Prof. Dr. Hans-Joachim Selbitz
Vorsitzender
21.02.2020
Nachfolgende Kommentierung orientiert sich an Fragen der praktizierenden Tierärzte, der Halter von Schweinen zur Ferkeler-zeugung sowie der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln die im Land Sachsen-Anhalt und auch anderen Ländern im Vorfeld des in Kraft Tretens des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2021 aufgetreten sind. Die Kommentierung wird bei Bedarf erweitert oder angepasst.
>>> nähere Informationen finden Sie hier (Kommentierung)
21.02.2020
>>> nähere Informationen finden Sie hier (Merkblatt)
20.02.2020
Die "Kleintierrichtline" wurde komplett überarbeitet und an das neue Format der Nutztierleitlinien angepasst. Auch für Kleintiere geben jetzt Impfampeln einen schnellen Überblick, welche Impfung als Core-Impfung gilt, bzw. in welcher epidemiologischen Situation eine Impfung sinnvoll ist. Mit der neuen Form war eine gründliche Überprüfung der Impfempfehlungen verbunden, woraus sich einige Änderungen ergeben haben. Konkret wird beispielsweise bei Hund und Katze die Impfung gegen Tollwut nur noch bei grenzüberschreitenden Reisen und nicht mehr als unabdingbare Core-Impfung empfohlen.
>>> nähere Informationen finden sie hier
Die Unterlagen finden Sie hier:
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Einzugsermächtigung für den Kammerbeitrag (SEPA-Lastschriftmandat)
Tierarztausweis
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 in der aktuellen Fassung sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
Bitte nutzen Sie für Änderungsanzeigen folgende Formulare:
und /oder die
Erklärung über Art der Tätigkeit
Weiterbildung
Anzeige der Weiterbildung in einer anerkannten Weiterbildungsstätte
Antrag auf Weiterbildung nach § 8 Abs. 9 oder 10 WBO
Antrag Weiterbildungsermächtigung
anerkannnte Weiterbildungsstätten
Fortbildung
bpt-Landesverband Sachsen-Anhalt
Dr. Anne-Kathrin Witzlack
Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Wotzlack GbR
Martin-Schwantes-Str. 40
39245 Gommern
Dr. Anne-Kathrin Witzlack
Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Witzlack GbR
Martin-Schwantes-Str. 40
39245 Gommern
Tel.: 039200-51653
TÄ Barbara Venerito
Tucholskystr. 4
39116 Magdeburg
Tel.: 0176-32277476
Dr. Andrea Krüger-Roethe
Burgenlandkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schönburger Straße 41
Auszugs aus der Beitragsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
vom 15. Oktober 2008 (DTBl. 2009, S. 122)
zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 13. November 2019 (DTBl. 2020, S. 381).
§ 3 Beitragshöhe
(1) Der Beitrag für die im Kammerbereich niedergelassenen, angestellt sowie beamtet tierärztlich tätigen Kammerangehörigen beträgt 315,00 Euro (Beitragsgruppe I).
(2) Der Beitrag für die im Kammerbereich abhängig tierärztlich tätigen Kammerangehörigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen aus tierärztlicher Tätigkeit bis zu 6000 € beträgt 100,00 Euro (Beitragsgruppe II). Über das Einkommen ist ein Nachweis zu erbringen.
(3) Für alle anderen Kammerangehörigen, sofern sie nicht beitragsfrei gestellt sind, beträgt der Beitrag 50,00 Euro (Beitragsgruppe III).
§ 4 Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind Kammerangehörige
Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (Formular: Meldungen an die Kammer) oder überweisen Sie den Beitrag auf folgende Kontoverbindung:
Deutsche Apotheker u. Ärztebank
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
April 2022 >>> Infos finden Sie hier
März 2022 >>> Infos findenSie hier
Februar 2022 >>> Infos finden Sie hier
Januar 2022 >>> Infos finden Sie hier
11.05.2022
Tierarzt/Tierärztin in Voll- oder Teilzeit in Blankenburg gesucht, weitere Informationen finden Sie >>> hier.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen
Leider müssen wir wieder auf unsere Fahrt im Mai verzichten.
Die Corona-Situation hat sich nicht so entwickelt, wie wir es uns im vergangenen Herbst erhofft hatten. Vor allem die Impfmöglichkeiten waren bisher mehr als enttäuschend.
Bei unseren Absagen und Rückfragen wurde ich jedoch mehrfach gefragt, ob man nicht auf den Herbst verlegen könne. Nun, diesem Wunsch wollen wir gern entsprechen und Ihnen nach Absprache mit dem Reisebüro Dommasch den Termin
Montag, 11. Oktober und Dienstag, 12. Oktober 2021
anbieten.
Das Programm bleibt so wie geplant, zur Erinnerung sei es hier nochmals angeführt:
1. Tag: Montag, 11. 10. 21
Fahrt nach Meißen, dort angekommen Bergfahrt mit dem Panorama-Aufzug zur Oberstadt mit anschließender Stadtführung ( zu Fuß ) bergab zur unteren Stadt. Als Dauer sind ca. 90 Minuten zu veranschlagen.
Danach das wohlverdiente gemeinsame Mittagessen im Hotel „Goldener Anker“. Dafür und einen kleinen Verdauungsbummel bleibt genügend Zeit, bis wir uns
15,15 Uhr wieder zum Besuch der Staatlichen Porzellanmanufaktur treffen, wo uns eine Exklusivführung durch das Museum und die Sonderausstellung erwartet.
Anschließend fahren wir nach Torgau, wo wir im Hotel „Goldener Anker“ ( diesmal Torgau ) unsere Zimmer beziehen werden. Der Tag klingt aus in der gemeinsamen Runde um das Abendbuffet. Dies wird jedoch nicht im Hotel selbst stattfinden, sondern im gegenüber liegenden Ratskeller. Das Hotel konnte selbst kein Buffet anbieten.
2. Tag: Dienstag, 12. 10. 21
Nach gutem Frühstück Marsch zum Schloss Hartenfels, dort erwarten uns Führungen durch die Ausstellungen „Torgau, Residenz der Renaissance und Reformation“ und „Standfest, Bibelfest,Trinkfest“
Wie immer geben wir dann anschließend noch Zeit für eigene Interessen und körperliche Stärkung, die Spanne bis zur Abfahrt gen Heimat legen wir wieder gemeinsam vor Ort fest.
Kosten der Fahrt: 230,00 Euro pro Person im Doppelzimmer (bei mindestens 30 Teilnehmern), der Einzelzimmerzuschlag beträgt 35,00 Euro.
In diesem Reisepreis sind enthalten: Die Busfahrt, das Mittagessen am ersten Tag, alle Führungen und Eintrittsgelder, die Hotelkosten mit Frühstück und Abendbuffet.
Nicht im Preis enthalten : Getränke und eventuelle Cafe-Besuche am ersten Tag, sowie alle Speisen und Getränke am zweiten Tag nach dem Frühstück.
Ich bitte Sie, Ihre Entscheidung bis zum 21. Mai zu fällen und mir bis dahin das beiliegende Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden. Bis dahin wird sich hoffentlich auch die leidige Impf-Frage geklärt haben.
Meine Anschrift lautet:
Dr. Roland Schäfer, Am Sanner Weg 40 in 39596 Hassel / OT Wischer
Ich werde dann diese Anmeldungen gesammelt dem Reisebüro Dommasch übergeben, an das dann auch der Reisebeitrag zu entrichten ist. Beachten Sie bitte die auf dem Anmeldeformular aufgeführten Termine für etwaige Stornierungskosten und die Hinweise zur Reiserücktrittsversicherung.
Für notwendige klärende Fragen stehe ich Ihnen wie immer telefonisch unter der Nummer 0393212682 zur Verfügung. Wie in den vergangenen Jahren bitte ich Sie auch diesmal um die Weitergabe der Informationen an die Hinterbliebenen verstorbener Kolleginnen oder Kollegen, damit auch diese die Möglichkeit zur Anmeldung haben. Das dafür notwendige Formular können Sie Vielleichtselbst kopieren oder aber auch bei mir anfordern.
Wenn die Fahrt stattfinden kann, erhalten Sie genauere Angaben zu den Abfahrtszeiten von den üblichen Zusteigeorten in einem weiteren Schreiben ca. 3 Wochen vor dem Reisetermin.
Jetzt bleibt mir nur noch, Ihnen allen ein frohes und gesundes Osterfest zu wünschen, mit der Hoffnung auf bessere Zeiten.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Roland Schäfer
Das ANMELDEFORMULAR finden Sie hier .
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Telefax:(0345) 57 54 12-20
Anfahrt
Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße
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