Für die Meldungen zu Antibiotika-Abgaben an Tierhalter sowie zu Antibiotika-Anwendungen an Tieren und auch zu Antibiotika-Verschreibungen haben die Tierärzte die Antibiotika-Datenbank in HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) zu nutzen (ausschließlich noch elektronische Meldungen zulässig).
Nach der Zeitschiene gemäß dem Tierarzneimittelgesetz und der EU-Tierarzneimittel-Verordnung werden sich die vorgeschriebenen Meldungen über Antibiotika-Anwendungen für Tierärzte bis Ende des Jahrzehnts stufenweise noch weiter ausweiten.
TAM für Tierärzte (hi-tier.de)Erläuterungen finden Sie auch unter dem folgenden Link: Info TAM-DB (hi-tier.de)
Information des Gemeinsamen Kooperationsausschuss für Arzneimittel- und Futtermittelrecht der Mitteldeutschen Tierärztekammern (Stand 16.12.2022) zur geänderten Datenerfassung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten
Information der Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 20.12.2022 und FAQ der BTK
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 14.12.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.11.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.11.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 11.10.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. vom September 2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 03.08.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 01.08.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 14.07.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 31.05.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.05.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 14.03.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 02.03.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 15.02.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 15.02.2022, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 25.11.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 18.11.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 11.10.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 28.09.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 30.08.2021, lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 01.06.2021 lesen Sie bitte >>> hier
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 25.05.2021, lesen Sie bitte >>> hie
Presseinformation des Landesamtes für Verbraucherschutz vom 10.05.2021, lesen Sie bitte >>> hier.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Ausschuss für Tierarzneimittel- und Futtermittelrecht möchte Sie darauf hinweisen, dass am 28.Januar 2022 in der Europäischen Union ein neues Tierarzneimittelrecht in Kraft tritt. Die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel ( http://data.europa.eu/eli/reg/2019/6/oj) ist dann im Unterschied zur aktuellen Tierarzneimittel-Richtlinie 2001/82/EG unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten erlassen nur noch ergänzende Bestimmungen, beispielsweise über die national zuständigen Behörden und Strafbestimmungen. Dazu liegt seit kurzem ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und des Bundesministeriums für Gesundheitswesen über ein Tierarzneimittelgesetz vor. Die Bundestierärztekammer und die tierärztlichen Verbände sind dazu in Diskussion mit dem BMEL. Bitte beachten Sie dazu das Gasteditorial von Dr. Ilka Emmerich im Märzheft des Deutschen Tierärzteblattes 2021.
Die EU-VO 2019/6 umfasst auch die immunologischen Tierarzneimittel. Nach derzeitigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass die nationalen Regelungen zu den immunologischen Tierarzneimitteln weiterhin im Tiergesundheitsgesetz verbleiben sollen. Bereits am 21. April 2021 soll der Tiergesundheitsrechtsakt der EU (Verordnung (EU) 2016/429 vom 9. März 2016, http://data.europa.eu/eli/reg/2016/429/oj ) in Kraft treten. Von einer Änderung des Tiergesundheitsgesetzes ist uns derzeit noch nichts bekannt.
Durch diese beiden Verordnungen der Europäischen Union ändern sich für die tierärztliche Tätigkeit wichtige Rechtsvorschriften. Wir bitten Sie, sich über diese Vorschriften zu informieren und sich an Diskussionen über die im nationalen Rechtsrahmen möglichen Änderungen zu beteiligen. Der Ausschuss wird Sie über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten und steht als Ansprechpartner gern zur Verfügung. Sobald entsprechende nationale Regelungen verabschiedet sind, werden wir uns um die Organisation von Fortbildungen kümmern.
Prof. Dr. Hans-Joachim Selbitz
Vorsitzender
21.02.2020
Nachfolgende Kommentierung orientiert sich an Fragen der praktizierenden Tierärzte, der Halter von Schweinen zur Ferkeler-zeugung sowie der amtlichen Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln die im Land Sachsen-Anhalt und auch anderen Ländern im Vorfeld des in Kraft Tretens des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2021 aufgetreten sind. Die Kommentierung wird bei Bedarf erweitert oder angepasst.
>>> nähere Informationen finden Sie hier (Kommentierung)
21.02.2020
>>> nähere Informationen finden Sie hier (Merkblatt)
20.02.2020
Die "Kleintierrichtline" wurde komplett überarbeitet und an das neue Format der Nutztierleitlinien angepasst. Auch für Kleintiere geben jetzt Impfampeln einen schnellen Überblick, welche Impfung als Core-Impfung gilt, bzw. in welcher epidemiologischen Situation eine Impfung sinnvoll ist. Mit der neuen Form war eine gründliche Überprüfung der Impfempfehlungen verbunden, woraus sich einige Änderungen ergeben haben. Konkret wird beispielsweise bei Hund und Katze die Impfung gegen Tollwut nur noch bei grenzüberschreitenden Reisen und nicht mehr als unabdingbare Core-Impfung empfohlen.
>>> nähere Informationen finden sie hier
Die Unterlagen finden Sie hier:
Datenschutzrechtliche Einwilligung
Einzugsermächtigung für den Kammerbeitrag (SEPA-Lastschriftmandat)
Tierarztausweis
Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13. Juli 1994 in der aktuellen Fassung sind die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderung der Berufsausübung sowie der Wechsel der Hauptwohnung der Kammer unverzüglich anzuzeigen.
Bitte nutzen Sie für Änderungsanzeigen folgende Formulare:
und /oder die
Erklärung über Art der Tätigkeit
Weiterbildung
Sie planen eine Weiterbildung zur/zum Fachtierärztin/Fachtierarzt? Sie möchten eine Zusatzbezeichnung erwerben?
Bitte beachten Sie, dass der Beginn der Weiterbildung bei der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt vor Aufnahme dieser angezeigt/beantragt werden muss. Die nachfolgenden Formulare helfen Ihnen weiter! Vielen DANK.
Die nächste Sitzung des Weiterbildungsausschusses findet voraussichtlich am 15.03.2023 statt. Bitte reichen Sie Ihre Anträge und Anzeigen bis zum 07.03.2023 ein.
Anzeige der Weiterbildung in einer anerkannten Weiterbildungsstätte
Antrag auf Weiterbildung nach § 8 Abs. 9 oder 10 WBO
Antrag Weiterbildungsermächtigung
Liste anerkannte Weiterbildungsstätten
Fortbildung
bpt-Landesverband Sachsen-Anhalt
Dr. Anne-Kathrin Witzlack
Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Wotzlack GbR
Martin-Schwantes-Str. 40
39245 Gommern
Dr. Anne-Kathrin Witzlack
Tierarztpraxis Dres. Gratzke & Witzlack GbR
Martin-Schwantes-Str. 40
39245 Gommern
Tel.: 039200-51653
TÄ Barbara Venerito
Tucholskystr. 4
39116 Magdeburg
Tel.: 0176-32277476
Dr. Andrea Krüger-Roethe
Burgenlandkreis, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Schönburger Straße 41
Auszugs aus der Beitragsordnung der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt
vom 15. Oktober 2008 (DTBl. 2009, S. 122)
zuletzt geändert durch die Vierte Satzung zur Änderung der Beitragsordnung vom 09. November 2022 (DTBl. 2023, S.79).
§ 3 Beitragshöhe
(1) Der Beitrag für die im Kammerbereich niedergelassenen, angestellt sowie beamtet tierärztlich tätigen Kammerangehörigen beträgt 340,00 Euro (Beitragsgruppe I).
(2) Der Beitrag für die im Kammerbereich abhängig tierärztlich tätigen Kammerangehörigen mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen aus tierärztlicher Tätigkeit bis zu 6000 € beträgt 110,00 Euro (Beitragsgruppe II). Über das Einkommen ist ein Nachweis zu erbringen.
(3) Für alle anderen Kammerangehörigen, sofern sie nicht beitragsfrei gestellt sind, beträgt der Beitrag 60,00 Euro (Beitragsgruppe III).
§ 4 Beitragsfreiheit
Beitragsfrei sind Kammerangehörige
Bitte erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung (Formular: Meldungen an die Kammer) oder überweisen Sie den Beitrag auf folgende Kontoverbindung:
Deutsche Apotheker u. Ärztebank
IBAN: DE84 3006 0601 0003 4663 96
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: Kammerbeitrag*Jahr**Name*
Januar 2023 >>> Infos
Der Sozialausschuss der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt lädt Sie ein, Anregungen und Wünsche an künftige Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren zu Händen der Geschäftstelle zu formulieren.
Sehr gern können bei bestehendem Interesse regionale Seniorenstammtische oder auch die bewährten Seniorenfahrten geplant und organisiert werden.
Bitte sprechen Sie uns an!
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Telefax:(0345) 57 54 12-20
Anfahrt
Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße
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