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Heilberufe helfen dem Harz: Einladung zur gemeinsamen Baumpflanzaktion der Heilberufekammern Sachsen-Anhalts am 18./19. Oktober 2024
Copyright: Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Halle (Saale), 25. Juli 2024 – Die Heilberufekammern Sachsen-Anhalts rufen unter dem Motto „Heilberufe helfen dem Harz“ zu einer gemeinsamen Baumpflanzaktion auf.
Die Veranstaltung findet am
Freitag, 18. Oktober 2024 von 12 Uhr bis 16 Uhr und
Samstag, 19. Oktober 2024 von 10 Uhr bis 14 Uhr
im Wernigeröder Stadtforst statt und vereint die Angehörigen aller Heilberufe in einem symbolischen und praktischen Einsatz für den Naturschutz und die nachhaltige Wiederaufforstung des Harzes.
Der Harz, als eines der bedeutendsten Waldgebiete Mitteldeutschlands hat in den letzten Jahren erheblich unter den Folgen des Klimawandels, wie Stürmen, Dürren und Schädlingsbefall, gelitten. Ziel der Baumpflanzaktion ist es, ein Zeichen der Solidarität und des Engagements für den Umweltschutz zu setzen und aktiv zur Erholung der Natur beizutragen.
Die Veranstaltung bietet auch eine hervorragende Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung der Heilberufler sowie zur Sensibilisierung für ökologische Themen und nachhaltige Praktiken im Gesundheitswesen.
Möchten Sie mit Ihren Kollegen, Familienangehörigen oder Freunden die Pflanzaktion tatkräftig unterstützen, bitten wir um Anmeldung per E-Mail mit Angaben zur Anzahl der teilnehmenden Personen, Datum und Zeit der Teilnahme bis Montag, 14.10.2024, 15 Uhr, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und eine erfolgreiche Veranstaltung, die nicht nur der Umwelt, sondern auch dem Gemeinschaftsgefühl der Heilberufler zugutekommt.
Weitere Informationen erfahren Sie hier.
Neben Unterstützung durch persönliches Wirken und Arbeitskraft an frischer Luft kann das Projekt auch mit Geldspenden gefördert werden.
Bitte fördern Sie die Wiederaufforstung des Harzes auch mit Ihrer Spende!
Spendenkonto der Stadt Wernigerode – Stadtforst
IBAN: DE21 8105 2000 0100 0008 86
BIC: NOLADE21HRZ
Verwendungszweck: Heilberufe Harzwald 2024
Spendenquittungen können ab 50 Euro ausgestellt werden. Dafür bitte Name, Vorname und Adresse auf dem Überweisungsträger angeben. Sämtliche Gelder fließen 1:1 in das Umweltprojekt.
Dr. Wolfgang Gaede
Präsident
Copyright: Ärztekammer Sachsen-Anhalt
Die von der Kammerversammlung am 15.06.2022 (KV 04-02 (VIII)) beauftragte Programmierung einer einheitlichen zentralen Notdienstplattform zur flächenmäßigen Darstellung der Notdienstpraxen für Klein-und Heimtiere ist nunmehr umgesetzt.
Unter www.tieraerztliche-notdienste.de finden Sie den notdiensthabenden Tierarzt für Klein- und Heimtiere in Ihrer Umgebung.
Der Flyer für Patientenbesitzer oder zur Veröffentliichung in den Praxisräumen weist auf die zentrale Notdienstplattform durch einfachen QR-Code hin und beantwortet einige alltägliche Fragen der Patientenbesitzer im tierärztlichen Notfalldienst.
Wann liegt ein Notfall vor?
Ein Notfall liegt vor, wenn ohne sofortige medizinische Behandlung schwere bleibende Schäden oder der Tod des Tieres zu befürchten sind.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn:
Der Notfall ist dem diensthabenden Tierarzt/ der diensthabenden Tierärztin vorab telefonisch anzukündigen.
Bitte bedenken Sie, dass nur wenige notfalldiensthabende Tierärzte pro Dienst zur Verfügung stehen. Bitte geben Sie dem diensthabenden Tierarzt die Möglichkeit, fachlich abzuwägen, ob Ihr Fall eventuell in die reguläre Sprechstunde verlegt werden kann. Sie ersparen sich und dem Tier möglicherweise unnötige Fahrt- und Wartezeiten und helfen dabei, die Notfallkapazitäten zu schonen und sinnvoll einzusetzen.
Beachten Sie auch, dass eine eingeschränkte Mobilität des Tierhalters oder der Tierhalterin einen Hausbesuch im Notfalldienst grundsätzlich nicht rechtfertigen kann.
Erkundigen Sie sich vor der Anschaffung eines Tieres, ob dieses Tier im Allgemeinen und im Notfall hinreichend tierärztlich versorgt und betreut werden kann.
. . . mit Hund oder Katze nach Norwegen aus Ländern innerhalb der EU/EWR:
Wichtige Informationen für niedergelassene Tierärzte in europäischen Ländern:
Norwegen hat die gleichen Einfuhrbestimmungen für Haustiere wie andere europäische Länder, aber zusätzlich haben wir eine besondere Anforderung an Hunde:
Der Hund muss 1–5 Tage (24–120 Stunden) vor der Einreise nach Norwegen gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) behandelt worden sein.
Die Behandlung muss von einem Tierarzt durchgeführt und vom Tierarzt im Heimtierausweis des Hundes bestätigt worden sein.
Weiter Informationen finden Sie hier. (in englischer Sprache)
Auslegungshinweise von BTK und AG TAM zum neuen Arzneimittelrecht jetzt online verfügbar
Auf der Homepage der BTK finden Sie die Auslegungshinweise der BTK und AG TAM zum neuen Arzneimittelrecht, Stand: 17.02.2023.
Die Bundestierärztekammer und die Tierärztekammer Sachsen-Anhalt wollen auf die schweren, erblich bedingten gesundheitlichen Probleme bei extrem kurznasigen Tieren, die seit mehreren Jahren in Mode sind, aufmerksam machen. Ziel ist ein Umdenken bei Züchtern und (potenziellen) Haltern dieser leidenden Geschöpfe. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Bundestierärztekammer.
Walter-Hülse-Straße 9
06120 Halle (Saale)
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:(0345) 57 54 12-0
Telefax:(0345) 57 54 12-20
Anfahrt
Vom Hauptbahnhof Halle (Saale) erreichen Sie uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie
folgt: Straßenbahnlinien 4 und 5 (Richtung Kröllwitz) bis Haltestelle Weinberg Campus, anschließend
ca. 300 m Fußweg in die Walter-Hülse-Straße
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